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Altenpfleger hockt vor sitzender Seniorin und beide blicken sich freundlich an
Gäste der Tagspflege und Altenpfleger produzieren Seifenblasen als Atemübung
das Team von Altenpflegerinnen und Altenpfleger der Tagespflege produziert gemeinsam Seifenblasen
junge lachende Pflegerin und gut gelaunte Seniorin stehen nebeneinander
Seniorin und Altenpfleger sitzen nebeneinander am Kaffeetisch und lachen herzlich
Ein älterer Herr riecht an Gartenkräutern, die ihm von einer Frau angereicht werden
Pflegerin zeigt einem Senior im elektrischen Rollstuhl eine Richtung an
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Mitarbeiter Benefits Altersvorsorge - KZVK

Betriebliche Altersvorsorge

Mit der "katholischen Zusatzversorgungskasse" (KZVK) sind Sie als versicherte Person für die Zeit Ihres Ruhestands abgesichert. Und auch bei Erwerbsminderung und im Todesfall wird Ihnen bzw. Ihren Angehörigen eine Betriebsrente gezahlt.

Als öffentlich-rechtliche Einrichtung verwaltet die KZVK das Kassenvermögen treuhänderisch. Die KZVK ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und keinerlei Drittinteressen verpflichtet. Bezüglich der Kapitalanlagestrategie bestimmen ethisch-nachhaltige Investitionen den Kurs. Es wird nicht in Geschäftsfelder oder Länder investiert, die christlichen Weltvorstellungen zuwiderlaufen und beispielsweise Menschenrechte verletzen.

Attraktive Altersversorgung mit der Caritas Altenhilfe

Die betriebliche Altersvorsorge der KZVK federt lebenslang persönliche Risiken und Versorgungslücken ab, die infolge des sinkenden gesetzlichen Rentenniveaus bestehen. Die Grundlage für diese finanzielle Sicherheit im Ruhestand schaffen wir für Sie: Zusätzlich zu Ihrem Gehalt zahlen wir für Sie monatlich einen Beitrag in Höhe von zurzeit 6,0 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen (steuerpflichtigen) Einkommens in die Betriebsrente GrundWert bei der KZVK. Davon übernehmen wir als Arbeitgeber mit 5,6 Prozent den Großteil der Einzahlung und Sie als Mitarbeitende übernehmen 0,4 Prozent. Auf Ihrer monatlichen Gehaltsmitteilung wird Ihnen der jeweils eingezahlten Beitrag ausgewiesen. Mit Beginn Ihrer Tätigkeit melden wir Sie automatisch bei der KZVK an und sichern Ihnen so die attraktive Betriebsrente.

Ihr Anspruch auf die Betriebsrente

Nach einer Mindestversicherungszeit von 60 beitragspflichtigen Monaten haben Sie Anspruch auf die Betriebsrente. In die Berechnung Ihrer Rente fließen auch Mutterschutz- und Elternzeit mit ein. Unabhängig von der Wartezeit besteht unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren ein gesetzlicher Anspruch auf Rentenleistungen.

Was geschieht bei Arbeitgeberwechsel?

Sollten Sie zukünftig Ihren Arbeitgeber wechseln und weiter im katholisch-kirchlichen oder karitativen Dienst tätig sein, versichert Sie auch Ihr neuer Arbeitgeber bei der KZVK. Sie führen die bestehende Anwartschaft mit den Beiträgen des neuen Arbeitgebers weiter.

Wechseln Sie in den kommunalen Dienst oder den diakonischen Bereich, beantragen Sie die Überleitung Ihrer Rentenanwartschaft von der KZVK zu Ihrer neuen Zusatzversorgungskasse. So nehmen Sie die angesparten Versorgungspunkte mit.

Zieht es Sie in die Privatwirtschaft, werden Sie bei der KZVK beitragsfrei versichert. Das Versorgungskonto ruht und die angesparten Versorgungspunkte bleiben erhalten.

Freiwillige Zusatzversicherung

Für Ihre persönliche Altersvorsorge bietet die KZVK mit der Zusatzrente MehrWert an, dass Sie durch freiwillige Einzahlungen über die vom Arbeitgeber geleisteten Beitragszahlungen hinaus, Ihre Rente weiter aufbessern können.

Transparenz durch umfassenden Online-Service

Registrieren Sie sich im KZVK Kundenportal und nutzen Sie den digitalen Service:

  • Jährliche Mitteilungen über den Stand Ihrer Anwartschaft abrufen und die voraussichtliche Höhe Ihrer Betriebsrente
  • Papierlose Zustellung von Mitteilungen
  • Adresse und Telefonnummer einfach und sicher ändern
  • Rentenantrag einfach online stellen

So funktioniert es: www.kzvk.de aufrufen, Meine KZVK anklicken, persönliche Daten, KZVK- Versicherungsnummer und E-Mail Adresse eingeben und den Registrierungscode halten.

Vorteile mit der KZVK

  • Beiträge fast komplett arbeitgeberfinanziert
  • Rentenanspruch aus Eigenbeteiligung von Beginn an unverfallbar
  • Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente eingeschlossen
  • Zurechnungszeiten bei Erwerbsminderung steigern den Rentenanspruch
  • Jährliche Erhöhung der Rente um 1 Prozent
  • Mutterschutz- und Elternzeit werden rentenerhöhend berücksichtigt
  • Überleitung bestehender Anwartschaft bei Arbeitgeberwechsel
  • Weder Abschluss- und Vertriebsgebühren noch Provisionen
  • Keine Gewinnausschüttung an Aktionäre und Anteilseigner

Weitere Informationen

Wie Ihre Rente berechnet wird und Informationen über die freiwillige Zusatzrente der KZVK erhalten Sie auf www.kzvk.de.

FAQ zur Pflichtversicherung

Ein Leitfaden zur Pflichtversicherung KZVK mit vielen Fragen und Antworten steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
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