Erholungsurlaub und Auszeiten
Beruf mit Anspruch
Die Begleitung der Menschen in unseren Einrichtungen aus allen fachlichen Professionen heraus ist eine sinnerfüllende und wichtige Aufgabe - andere zu unterstützen, ihnen zu helfen, ihnen Selbstbestimmung und objektive Lebensqualität und Wohlbefinden zu ermöglichen, da zu sein, in schweren Lebensphasen, trägt viele unserer Kolleginnen und Kollegen im Alltag.
Und auch die Verwaltungskräfte zentral und dezentral leisten einen wichtigen Beitrag, indem sie dem Alltag in unseren Einrichtungen einen Rahmen geben, Abläufe und Prozesse tatkräftig und mit Know-How unterstützen.
Um Ihre wertvolle Arbeit auch gut leisten zu können, sind Erholungsphasen wichtig. Freie Tage, Urlaub und auch phasenweise oder generell verkürzte Arbeitszeiten sorgen dafür, dass Sie den Beruf lange ausüben können.
Urlaubsanspruch bei der Caritas Altenhilfe
Bei der Caritas Altenhilfe erhalten Sie grundsätzlich 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche. In 2024 und 2025 erhöht sich der Anspruch aufgrund einer Tarifentscheidung um 2 Tage auf 32 Tage und in 2026 um 1 Tag auf 31 Tage.
Mitarbeitende in der Pflege und Betreuung erhalten darüber hinaus jährlich bis zu 5 Tage Zusatzurlaub, wenn sie regelmäßig im Schichtdienst tätig sind. Dabei wird tariflich unterschieden in 2-Schicht-System und 3-Schicht-System.
Alle Mitarbeitenden in den Verwaltungsberufen erhalten den grundsätzlichen Gesamturlaub und darüber hinaus einen Arbeitszeitverkürzungstag.
Auszeiten und Reflexion
Auch das seelische Wohlbefinden unserer Mitarbeiter*innen ist uns wichtig. Wir bieten Ihnen bei Bedarf unterschiedliche Möglichkeiten zur Reflexion an und Sie können sich eine spirituell geprägte Auszeit von jährlich bis zu 3 Tagen für Exerzitien nehmen. Dazu müssen Sie keiner Konfession angehören.